Photovoltaik-Pflicht ab 2025 für NRW!
- E² Brzoska
- 29. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze:
In NRW müssen ab 2025 Neubauten, ab 2026 bei Dachsanierungen auch Altbauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
Mindestgröße der Solaranlage bei Neubauten beträgt 30 Prozent der gesamten Dachfläche, bei Bestandsgebäuden 30 Prozent der geeigneten Dachfläche.
Für Bestandsgebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten gilt alternativ eine moderate Pauschalregelung mit einer Mindestleistung von 3 bis 8 kWp.
Eignet sich eine Dachfläche nicht für die Installation einer PV-Anlage oder ist die Anlage nicht wirtschaftlich, entfällt die Pflicht.
Auch gemietete Solaranlagen oder gleichwertige Solarthermie-Anlagen erfüllen die Solarpflicht.
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