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Photovoltaik-Pflicht ab 2025 für NRW!

  • Autorenbild: E² Brzoska
    E² Brzoska
  • 29. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze:


  • In NRW müssen ab 2025 Neubauten, ab 2026 bei Dachsanierungen auch Altbauten mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.

  • Mindestgröße der Solaranlage bei Neubauten beträgt 30 Prozent der gesamten Dachfläche, bei Bestandsgebäuden 30 Prozent der geeigneten Dachfläche.

  • Für Bestandsgebäude mit bis zu 10 Wohneinheiten gilt alternativ eine moderate Pauschalregelung mit einer Mindestleistung von 3 bis 8 kWp.

  • Eignet sich eine Dachfläche nicht für die Installation einer PV-Anlage oder ist die Anlage nicht wirtschaftlich, entfällt die Pflicht.

  • Auch gemietete Solaranlagen oder gleichwertige Solarthermie-Anlagen erfüllen die Solarpflicht.



Alles weitere dazu finden Sie unter:

 
 

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